Stage- & Lichtdesign
November 2021
Virtuelles Stagedesign
Hey ich bin Flo! Ich arbeite als Lichtoperator und Visual Artist
mit Sitz in Alzenau, Deutschland. Bereits in der Schulzeit habe
ich meine Leidenschaft zur Veranstaltungstechnik entdeckt und
war sofort Feuer und Flamme. Seitdem gibt es nichts, was mir so
viel Spaß macht, wie unvergessliche Momente zu schaffen. Dies
führte mich 2021 zu meinem Bachelor-Abschluss in Informatik,
durch welchen ich mich im Bereich Tracking und Realtime Content
weiterbilden konnte. Diese Bereiche sind eine geniale Ergänzung
im Bereich des Bühnenbildes. Dank meiner Kenntnisse und
Erfahrungen konnte ich in den letzten Jahren mit vielen
verschiedenen Künstlern zusammenarbeiten und deren Ideen
praktisch umsetzen.
Nun wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Stöbern in meinen
verschiedenen Arbeiten!
Emotionen sichtbar machen.
Einzigartige Momente schaffen
GrandMA2 & 3 - Programmierung, Operating
Depence - Visualisierung
Vectorworks - Planung
Resolume, MadMapper
Notch, TouchDesigner
HTML, PHP, JS, C#
Microsoft Kinect, Leap Motion
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Florian Grimm
Am Birkenberg 55
63755 Alzenau
Telefon: 015141258057
E-Mail: info@flo-grimm.de
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WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
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Quelle: https://www.e-recht24.de
Florian Grimm
Am Birkenberg 55
63755 Alzenau
Telefon: 015141258057
E-Mail: info@flo-grimm.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27
a Umsatzsteuergesetz:
DE317605735
Berufsbezeichnung:
Lichtdesigner
Zuständige Kammer:
Verliehen in:
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Name und Sitz des Versicherers:
Generalvertretung
Harald Bayer
Aschaffenburger Str. 3
63801 Kleinostheim
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: https://www.e-recht24.de
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.06.2018 für die Dienstleisterischen Leistungen Lichtdesign, Lichtoperating, Lichttechnik, Medieninhalte (Content), Mediendesign, Programmierungen und Vermietgegenstände des Auftragnehmers (Florian Grimm). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür die Übermittlung per Fax oder E-Mail ausreicht, solange der Absender in Form einer Unterschrift erkennbar ist.
Alle Verträge aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Werk-/Dienstverträge gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Florian Grimm hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen Florian Grimm und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt
Ein gegenseitiger Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande, auch wenn die Auftragsanbahnung fernmündlich oder per e-mail erfolgt. Aus der Auftragsbetätigung ergibt sich der Leistungsumfang gemäß Leistungsbeschreibung. Sollte der erteilte Auftrag erweitert werden, hat dies ebenfalls schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierung eines Dienstleistungsauftrags bis einer Woche vor Arbeitsbeginn wird eine Pauschale von 50% der vereinbarten Pauschale fällig. Bei späterer Stornierung wird die gesamte vereinbarte Tagespauschale in Rechnung gestellt. Mediengestalterische Aufträge dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen nach den ihm bekannten technischen Vorgaben, Informationen und gesetzlichen Regeln auszuführen. Vom Auftraggeber erteilte Informationen jeglicher Art werden vertraulich auch über die Beendigung des Auftrags hinaus behandelt. Überlassene Unterlagen jeglicher Art werden dem Auftraggeber nach Erledigung des Auftrags zurückgegeben. Auch in diesem Zusammenhang wird Vertraulichkeit und Datenschutz zugesichert. Für die Ausführung des Auftrags notwendige Ausstattung ( Messtechnik, Notebook, Adapter, Werkzeug zur Montage).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die der Auftragnehmer für notwendig erachtet, um den Auftrag in vereinbartem Umfang und Zeit auszuführen. Zu nennen sind insbesondere: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswege, Bühnen- und Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten, wobei diese Aufzählung lediglich beispielhaft und nicht abschließend ist. Notwendig sind weiterhin der Ablauf der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung ein Informationsdefizit herausstellt, wird dies unverzüglich dem Auftraggeber mitgeteilt. Den Auftraggeber trifft eine Aufklärungspflicht über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort bereits vor Aufnahme der Arbeiten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Material, das der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Sollten Mängel vorliegen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, die Arbeitskoordination gemäß den Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft sicherzustellen und dabei die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Der Auftragnehmer lehnt jedwede Haftung für ihm unbekanntes Personal ab. Die Koordination beinhaltet insbesondere die Verpflichtung des Auftraggebers, verschiedene im Rahmen einer Veranstaltung tätige Unternehmen und deren Personal vor gegenseitiger Gefährdung und Behinderung zu bewahren.
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der auftragsgemäßen Tätigkeiten ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach § 823 BGB. Dies gilt insbesondere für Planungs- und Beratungsfehler und für Schäden bei Dritten, auf die sich der Schutzbereich des Auftrags erstreckt. Dabei ist die Haftung grundsätzlich auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt. Sollte der Auftragnehmer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Auftrag nicht oder teilweise nicht durchführen können, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dadurch eine Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers entsteht. Bei nicht Einhaltung der Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft und insbesondere des ArbZG haftet der Auftraggeber im vollem Umfang für jeglichen Schaden.
Der Auftragnehmer teilt die Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung schriftlich dem Auftraggeber mit. Ebenfalls kann die Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers anerkannt werden. In der nach Beendigung des Auftrags erstellten Rechnung wird der genaue Leistungsnachweis erbracht. Widerspricht der Auftraggeber dem Leistungsnachweis nicht binnen 5 Werktagen nach Rechnungszugang, ist er beweispflichtig für seine Beanstandungen. Der Auftragnehmer behält sich vor, nach Teilleistungen mit Nachweis Abschlagsrechnungen zu erstellen. Sollte eine Teilleistung bei Rücktritt des Auftraggebers (siehe unter Punkt 6.) bereits erbracht worden sein, ist die entsprechende Vergütung zu entrichten.
Die Dienstleisterische Vergütung bei Veranstaltungen (Schwerpunkt Veranststaltungs und Medientechnik) des Auftragnehmers richtet sich nach der Vergütungsliste gemäß Leistungsverzeichnis. Tagespauschalen sind auf ein Produktionstagesziel bezogen und beinhalten längstens 10 Stunden pro Pauschale. Es wird ab Anwesenheit des Auftragnehmers gerechnet. Dabei ist zu beachten dass ein Arbeitstag mit 8 Stunden (laut ArbZG §3) plus 1 Stunde Ruhepause zu veranschlagen ist. Bei einer ArbeitszeitÜberschreitung auf 10 Stunden wird die Arbeit nach spätestens sechs Stunden für mind. 1 Stunde Unterbrochen. Um eine gesetzliche Ruhephase von 11 Stunden zu gewährleisten, falls die Anwesenheit des Auftragnehmers länger als 10 Stunden erforderlich ist, erhöht sich die Tagespauschale für die erste Mehrstunde um 10%. Danach wird ein Gefährdungszuschlag berechnet, ab der zwölften Stunde um 25%, ab der dreizehnten Stunde um 50% und ab der 15 Stunde um 100% des Tagessatzes. Bei Showtagen kann von der Regelung abgesehen werden und jede Mehrstunde wird mit 10% des Tagessatzes berechnet, dies bedarf aber einer vorherigen Vereinbarung in Schriftform. Dabei ist zu beachten, dass ab der zehnten Stunde Anwesenheit des Auftragnehmers, jegliche Haftung ausgeschlossen wird und der Auftraggeber im vollem Umfang zur Verantwortung für jegliche Art von Schäden gezogen wird. Zuschläge sind für Arbeiten während der Nachtschicht in Höhe von 50% zu entrichten, wobei die Definition der Nachtschicht mit Beginn der Arbeit zwischen 20.00 und 04.00 Uhr verstanden wird. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit deren Vergütung. Der Vergütung hinzuzurechnen ist die geltende Mehrwertsteuer. Auslagen seitens des Auftragnehmers für den Auftraggeber, zur Erfüllung des Auftrags, können in einer separaten Rechnung unter Vorlage der entsprechenden Belege gestellt werden und sind sofort zur Zahlung fällig. Außenwerbung des Auftraggebers vor, während oder nach der Veranstaltung, wie z.B. durch bedruckte T-Shirts oder ähnliche Kleidungsstücke ist in dem Auftragspreis enthalten. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in Schriftform, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungseingangsdatum. Die Zahlungserinnerung erfolgt nach 32 Tagen, die erste kostenpflichtige Mahnung mit Verzugszinsen in Höhe von 8% (für Unternehmer), bzw. 5% (für Verbraucher) über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach 37 Tagen. Die 2. Mahnung nach 44 Tagen enthält die Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Weiterer Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Mediendesign sowie programmiertechnische Arbeiten werden gesondert vereinbart.
In der Tagespauschale enthalten ist eine 1 stündige Pause bei 8 bis 10 Stunden Arbeit nach einer Arbeitsdauer von 6 Stunden (laut ArbZG §4). Mehraufwendungen für Verpflegung werden nach den aktuellen Pauschalbeträgen für Verpflegungsmehraufwand berechnet, wenn die Verpflegung nicht vom Auftraggeber gestellt wird. Dem Auftragnehmer ist rechtzeitig – spätestens einen Tag – vor Arbeitsbeginn mitzuteilen, ob eine Eigenverpflegung notwendig ist.
Reisen und Transport im Radius ab 50 km um 50354 Hürth werden mit 0,35 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Reisen mit der Deutschen Bundesbahn berechnen sich nach den Kosten für Fahrten 1. Kl. ohne Bahncard. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel werden diese nach Ticketpreis abgerechnet. Für Mietfahrzeuge wird ein Vollkaskoschutz mit einer möglichst geringen Selbstbeteiligung angestrebt. Dieser darf 500,00 € nicht übersteigen. Bei Veranstaltungen ab einer Entfernung von mehr als 50 km ab Hürth ist die Lenkzeit als vergütete Arbeitszeit mit einzukalkulieren. Übersteigt die gesamte Zeit 10 Stunden, wird Ortsnah eine Übernachtung in einem Einzelzimmer mit 3-Sterne Standard inkl. Frühstück wahrgenommen und ggf. in Rechnung gestellt. Reisetage werden wie Pausentage (OFF-Days) mit 50 % der Tagespauschale berechnet. Jedoch gelten Lenkzeiten als reguläre Arbeitszeit.
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt Florian Grimm zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet entstandene Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter sichert zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.
Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, ist dies unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet den nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, das der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. § 4, Ziffer 1, überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist Florian Grimm nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist Florian Grimm zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.
Alle Änderungen, Einschränkungen, teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform zu ihrer Rechtswirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen nach den derzeit oder künftig geltenden gesetzlichen Vorschriften unwirksam sein, so hat dies keine Wirkung auf die übrigen Klauseln. An Stelle der unwirksamen Vorschriften treten die entsprechenden gesetzlichen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Gerichtsstand ist Köln.